Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (ChG):
Alle Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten die Leistungen nach einer einheitlichen rechtlichen Grundlage, dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit erhalten einen Beruf zu erlernen, einer Beschäftigung nachzugehen, ihr Wohnen und ihre Freizeit aktiv zu gestalten und vieles mehr. Sie benötigen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen eine Unterstützung. Die dafür notwendigen Leistungen sind in dem Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit geregelt.
Folgende Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz können für Menschen mit Beeinträchtigung gewährt werden:
- Heilbehandlung (Frühförderung, Therapien, Krankenhilfe)
- Schulassistenz
- Geschützte Arbeit, Fähigkeitsorientierte Aktivität, Arbeitsbegleitung
- Mobile Betreuung und Hilfe
- Persönliche Assistenz
- Wohnen
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Einrichtungen im Bezirk:
Lebenshilfe Oberösterreich
|
Pro Mente Oberösterrreich
|
Evang. Diakonie
|
Volkshilfe Perg
|
Förderzentrum Waldhausen
|
Reitverein Burg Clam – Hippotherapie
|
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11
4320 Perg
Bedarfskoordinatorin Fr. Gerda Gruber Telefon: 07262/551-67325 | ![]() |
Bedarfskoordinatorin Fr. Lisa Haderer Telefon: 07262/551-67308 | |